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Annotationsregeln

Regeln für die Markierung von Personen- und Ortsnamen im Bullinger-Korpus 

Unser Ziel: Markierung aller Personen- und Ortsnamen in den Brieftexten, Regesten und Fussnoten (sofern vorhanden) sowie die Verknüpfung möglichst vieler Namen mit einer externen Datenbank wie z.B. Wikipedia, GND, oder HistHub. 

Die Idee: Wir erstellen ein "Register" für die im Briefwechsel vorkommenden Namen und Orte.

Personen 

  1. Wir markieren alle Personennamen für historische Personen. Beispiele: 
    • Vornamen + Nachnamen (z.B. Iodocus Kilchmeyerus, Johann Jakob Simlers, Gerhardus zum Camph) 
    • nur Nachnamen (z.B. Gessner, Bibliander) 
    • nur Vornamen (z.B. Theodorus, Leonie) 
  2. Titel, die vor oder hinter Personennamen stehen, markieren wir nicht (z.B. Hertzog Ulrich von Wirtemberg, Christophorus, dux Bavariae Palatinus), ausser wenn sie zur Identifikation eines alleinstehenden Namens dienen (z.B. Hertzog Moritz, rex Ferdinandus). 
  3. Bei Personennamen, die einen Ortsnamen enthalten, markieren wir den Personennamen einschliesslich des Ortsnamens (z.B. Eberhard von Rümlang). 
  4. Ein nachgestellter Ortsname ist nicht Bestandteil des Personennamens und wird getrennt markiert (z.B. Osvaldo Myconio, Basiliensis; Iohannes Burcherus Anglus) 
  5. Ein Ländername, der eindeutig den Regenten bezeichnet, wird als Personennamen markiert (z.B. Danus für den König von Dänemark). 
  6. Sonderfälle 
    • In Latein kommen gelegentlich Personennamen mit einem eingeschobenen Pronomen vor. In diesen Fällen markieren wir den Personennamen einschliesslich des Pronomens (z.B. Gervasius tuus Schuler). 
    • In Latein kommen gelegentlich Personennamen mit der angehängten Konjunktion -que (= und) vor. In diesen Fällen markieren wir den Personennamen einschliesslich der Konjunktion.
    • Im Briefwechsel kommen mehrere Personen mit dem Namen "Heinrich Bullinger" vor. Wir haben versucht, den Reformator Heinrich Bullinger (Antistes) automatisch zu markieren (nicht verifiziert). Bitte prüfen Sie, ob die Markierung den gesamten Namen erfasst und ob sich der markierte Name tatsächlich auf Heinrich Bullinger (Antistes) bezieht. Falls nicht, bitten wir Sie, den Namen mit der korrekten Person (Sohn, Vater, Cousin) zu verbinden. Ist die Markierung und Verbindung korrekt, brauchen Sie nichts zu tun, bei abgeschlossenen Briefen werden wir die Verifizierung für Heinrich Bullinger (Antistes) automatisch vornehmen.
  7. Ausnahmen: Wir markieren nicht 
    • Personen, die Kirchen oder Pfarreien bezeichnen (z.B. Pfarrer zu St. Martin) 
    • Personen, die Kalendertage bezeichnen (z.B. am Tag nach Martini) 
    • Personen der Bibel (z.B. Moses, Pilatus, Petrus) 
    • Personengruppen (z.B. Lutheraner, Zwinglianer) 
    • alleinstehende Titel oder Funktionen (z.B. Landgraf, Kaiser, Papst) 
    • Personen in Sekundärliteratur-Angaben in den Fussnoten (z.B. Autorennamen, Personennamen in Buchtiteln)
    • die folgenden häufig auftretenden Namen:  
      • Jesus Christus 
      • Satan 
      • Gott / Deus 

Ortsnamen 

  1. Wir markieren alle geographischen Namen der folgenden Toponym-Klassen 
    • Städtenamen (eingliedrig oder mehrgliedrig) 
      • z.B. Bern, Augsburg, London, Augustae Vindelicorum, Stein am Rhein 
    • Ländernamen (z.B. England, Dänemark) 
    • Gebietsnamen (z.B. Breisgau, Unterwalden, Valle Tellina) 
    • Flussnamen (z.B. Aare, Donau, Lech, Rhein) 
    • Seenamen (z.B. Bodensee) 
  2. Die Einwohner einer Stadt oder eines Landes werden als Ortsname markiert (z.B. Frantzhosen, Italianer, Schweden, Teutschen), da sie häufig nicht von Orts-Adjektiven zu unterscheiden sind (z.B. Germania, Teutschen). 
  3. Die in den Briefen erwähnten "Eidgenossen" markieren wir als Ortsname "Schweiz".
  4. Gebietsnamen, die einen Zusammenschluss bezeichnen  
    • und aus einer Zahl und einem Substantiv bestehen, werden markiert (z.B. 3 Pündt, 5 Orten, 4 Urbes, 5 Pagos, 7 Cantones) 
    • und aus einem Zahlwort mit Substantiv bestehen, werden markiert (z.B. Duorum Foederum, Trium Foederum, Zween Pündt, Fünff Orten). 
    • Herrschaftsgebiete (z.B. Bavariae Palatinus) 
  5. Gebietsbezeichnungen, die in dieser Form heute nicht mehr existieren, sollten dem Ort / der Region zugewiesen werden, unter dem / der sie am einfachsten zu finden sind (z.B. Kanton Appenzell zuweisen zu Ort Appenzell).
  6. Ausnahmen: Wir markieren nicht
    • Orte in Sekundärliteratur-Angaben in den Fussnoten (z.B. Ortsnamen in Buchtiteln, Verlagsort)